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Arbeitslosengeld I/ Aussteuerung/ Nahtlosigkeitsregelung

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Maximus
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Arbeitslosengeld I/ Aussteuerung/ Nahtlosigkeitsregelung

#16448

Beitragvon Maximus » 19.10.2019, 19:02

Liebe Foristen,

um Arbeitslosengeld I beziehen zu können, müssen Arbeitslose ( Stand 2019 ) gemäß den §§ 136, 137, 138 Sozialgesetzbuch
(SGB) III „verfügbar" sein.

Dementsprechend verneinen die Arbeitsagenturen die Verfügbarkeit bei Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Das Arbeitslosengeld I wird in diesem Fall sechs Wochen gezahlt, vgl. §§ 146 Abs. 1 Satz 1 und 138 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung
mit Abs. 5 Nr. 1 SGB III.

Nach diesen 6 Wochen wird der Arbeitslose abgemeldet, d.h. er bekommt kein Arbeitslosengeld I mehr.

Die Fortzahlung soll - so die Theorie - durch die Krankenkasse als Krankengeld erfolgen.

Diese Fortzahlung ist jedoch bei Arbeitslosen,die bereits zuvor 78 Wochen Krankengeld erhalten haben, verbraucht (Aussteuerung !).

Der Arbeitslose steht somit ohne Arbeitslosengeld I und ohne Krankengeld und ohne Krankenversicherungsschutz da, da
auch Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr geleistet werden.

Ebenso verneinen die Arbeitsagenturen die Verfügbarkeit, wenn der Arbeitslose angibt, weniger als 15 Stunden wöchentlich
einer Arbeit nachgehen zu können.

Auch hier steht der Arbeitslose ohne Arbeitslosengeld I und ohne Krankenversicherungsschutz da.

............

Es stellt sich somit die Frage: Wie verhalte ich mich als Kranker gegenüber der Arbeitsagentur, um Arbeitslosengeld I zu bekommen.

............

1. Fall : Aussteuerung durch die Krankenkasse, kein bestehendes Beschäftigungsverhältnis !

1.1. In der Regel verschicken die Krankenkassen ein Aussteuerungsschreiben.

1.2. Nach Eingang des Aussteuerungsschreibens binnen 3 Tage unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555 00 arbeitsuchend
melden.

1.3. Und spätestens am ersten Tag ohne Krankengeldbezug persönlich in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

1.4. Nicht weiter krank schreiben lassen. Stattdessen :

1.5. Im ersten Gespräch mit dem Arbeitsvermittler darauf hinweisen, dass gesundheitliche Probleme bestehen ( diese auch
konkret ansprechen ) und somit erst mal von Amts wegen ermittelt werden muss (vgl. § 20 SGB X), ob und in welchen Umfang
Arbeiten noch verrichtet werden können.

Hiernach steht der Arbeitsvermittler vor der Wahl : Entweder er gewährt Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung
gemäß § 145 SGB III mit der Aufforderung einen Reha-Antrag beim Rententräger zu stellen oder er gewährt Arbeitslosengeld I
nach der Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III mit der Aufforderung einen Rentenantrag beim Rententräger zu stellen
oder er veranlasst ein Ärztl. Gutachten beim Med. Dienst der Arbeitsagentur.

Alles andere wäre nämlich rechtswidrig und vor dem Sozialgericht angreifbar.

Kommt das Ärtzl. Gutachten zu dem Ergebnis : Leichte Tätigkeiten, überwiegend im Sitzen........z.B. als Bürohilfskraft können noch
verrichtet werden, bleibt leider nichts anderes übrig, als sich dem Gutachten entsprechend zur „Verfügung" zu stellen, d.h. auch Bewerbungen schreiben, etc.

Andernfalls verliert man den Anspruch auf das Arbeitslosengeld I.

...........

2. Fall : Aussteuerung durch die Krankenkasse, bestehendes Beschäftigungsverhältnis !

2.1 Nach Eingang des Aussteuerungsschreibens der Krankenkasse binnen 3 Tage unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555 00 arbeitsuchend melden.

2.2. Und spätestens am ersten Tag ohne Krankengeldbezug persönlich in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

2.3. Weiter krank schreiben lassen, denn nur die Krankschreibung rechtfertigt es dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis fern
zu bleiben. Die Krankschreibung ( Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ) an den Arbeitgeber senden und "nicht" an die Arbeitsagentur !!!

Somit kann der Arbeitslose dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis fern bleiben, steht aber der Arbeitsagentur zur "Verfügung".

2.4. Im ersten Gespräch mit dem Arbeitsvermittler darauf hinweisen, dass auf Grund der Krankschreibung das bestehende
Beschäftigungsverhältnis derzeit nicht in Frage kommt und somit erst mal von Amts wegen ermittelt werden muss (vgl. § 20
SGB X), ob und in welchen Umfang andere Arbeiten noch verrichtet werden können.

Hiernach steht der Arbeitsvermittler vor der Wahl : Entweder er gewährt Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung
gemäß § 145 SGB III mit der Aufforderung einen Reha-Antrag beim Rententräger zu stellen oder er gewährt Arbeitslosengeld I
nach der Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III mit der Aufforderung einen Rentenantrag beim Rententräger zu stellen oder
er veranlasst ein Ärztl. Gutachten beim Med. Dienst der Arbeitsagentur.

............

Für Bezieher von ALG II dem sogenannten Hartz IV (H4) bestehen andere Regelungen. Eine Krankschreibung über 6 Wochen
hinaus führt nicht automatisch zum Verlust von H4. Der Arbeitsvermittler kann allerdings ein Ärztl. Gutachten beim Med. Dienst
der Arbeitsagentur veranlassen oder auffordern einen Reha-Antrag oder einen Rentenantrag beim Rententräger zu stellen.

...........

Wer in Betracht zieht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen , mindestens 4 Monate vor Aussteuerung abschließen
und darauf achten, dass diese den Bereich " Sozialrecht " abdeckt.

Ohne Rechtsschutzversicherung kostet eine 1. Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht ca. 245 Euro (ohne Klage).

Wer dies nicht hat, kann sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen.

https://www.justiz.sachsen.de/agdd/content/1281.htm

Andere Beratungsmöglichkeiten :

A) Sozialverband VdK. Der VdK Jahresbeitrag beträgt 78 Euro.

B) Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Telefon kostenfrei: 0800 0117725

Gruß
Maximus
Zuletzt geändert von Maximus am 19.10.2019, 20:08, insgesamt 9-mal geändert.

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Brischid
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Re: Arbeitslosengeld I/ Aussteuerung/ Nahtlosigkeitsregelung

#16449

Beitragvon Brischid » 19.10.2019, 19:29

Hallo Maximus, vielen Dank für die Ausführungen!!!
Ciprofloxacin 250 mg / 11 Tabletten - September 2016
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striker_06
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Re: Arbeitslosengeld I/ Aussteuerung/ Nahtlosigkeitsregelung

#16455

Beitragvon striker_06 » 20.10.2019, 00:47

Wow super, danke!


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