Aufklärungspflicht
Verfasst: 06.12.2022, 10:20
Guten Tag ihr Lieben,
hier hat sich doch bestimmt schon jemand mal mit den rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Fluorchinolonen auseinander gesetzt?
Gibt ja auch ein par wenige die eine Klage am laufen haben und einen Anwalt für Medizinrecht in Petto haben, nehme ich mal an?
Der Paragraph 630e im BGB besagt das der Arzt eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten hat und das ohne eine Aufklärung über Behandlungen, Maßnahmen etc. die Einwilligung des Patienten fehlt und somit die Behandlung nicht rechtens ist. Die Ärzte müssen sich doch eigentlich daran halten und den Patienten vorallem bei Reserveantibiotika mit Rote-Hand Briefen aufklären und gegebenenfalls Optionen aufzeigen oder? Wie das dann in der Praxis aussieht oder ob das vor Gericht verbogen wird ist mir eigentlich egal, wir als Bürger müssen uns an so viele Gesetze halten und bei kleinsten Verstößen gleich ein Bußgeld bezahlen oder eine Strafe verbüßen.
Wie ist euer Stand dazu? Jeder Arzt der das vernachlässigt handelt doch fahrlässig und bricht ein Gesetz oder etwa nicht? Wäre schön wenn sich jemand mit mir austauschen möchte um ein par Fakten ins Board zu hauen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas
hier hat sich doch bestimmt schon jemand mal mit den rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Fluorchinolonen auseinander gesetzt?
Gibt ja auch ein par wenige die eine Klage am laufen haben und einen Anwalt für Medizinrecht in Petto haben, nehme ich mal an?
Der Paragraph 630e im BGB besagt das der Arzt eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten hat und das ohne eine Aufklärung über Behandlungen, Maßnahmen etc. die Einwilligung des Patienten fehlt und somit die Behandlung nicht rechtens ist. Die Ärzte müssen sich doch eigentlich daran halten und den Patienten vorallem bei Reserveantibiotika mit Rote-Hand Briefen aufklären und gegebenenfalls Optionen aufzeigen oder? Wie das dann in der Praxis aussieht oder ob das vor Gericht verbogen wird ist mir eigentlich egal, wir als Bürger müssen uns an so viele Gesetze halten und bei kleinsten Verstößen gleich ein Bußgeld bezahlen oder eine Strafe verbüßen.
Wie ist euer Stand dazu? Jeder Arzt der das vernachlässigt handelt doch fahrlässig und bricht ein Gesetz oder etwa nicht? Wäre schön wenn sich jemand mit mir austauschen möchte um ein par Fakten ins Board zu hauen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas