Hallo Krabiwi,
die PRAC ( Pharmacovigilance Risk Assessment Committee ) empfiehlt entsprechende Hinweise über mögliche Auswirkungen auf
Laboruntersuchungen in die Produktinformation aufzunehmen. Betroffen sind orale Darreichungsformen mit ≥ 150 μg Biotin pro
Dosis und parenterale Zubereitungen mit ≥ 60 μg Biotin pro Dosiseinheit.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachricht ... f2ff168648Ja, das Absetzen 73 Std vor einer Blutentnahme bezieht sich 10mg Dosen Biotin. Aber was soll ich med. Leihen raten, sich das
auszurechnen, an Hand der Dosis und der HWZ = Warten bis zur Blutentnahme ?? Das ist für med. Leihen zu kompliziert.
Daher der Rat bei oralen Darreichungsformen mit ≥ 150 μg Biotin; Biotin 73 Std vor einer geplanten Blutentnahme absetzen, da ist
man auf der sicheren Seite, das versteht auch jeder med. Leihe.
VG
Maximus