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MDK

Axel59
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MDK

#2802

Beitragvon Axel59 » 23.11.2017, 16:18

Hallo an Alle,
bin beeindruckt von diesem Forum. Kompliment! Habe nun auch ein Anliegen:
bin seit April krank geschrieben. Mein HA glaubt mir im Prinzip, dass ich Flox-geschädigt bin, (Sehnen, Gelenke). Aber habe bisher keinen Facharzt gefunden, der mich unterstützt. Weil man im Ultraschall etc. nichts erkennen kann.
Bis jetzt hat sich noch kein MDK gemeldet bei mir
Wann muss ich erfahrungsgemäß damit rechnen, dass der MDK sich meldet?
(Ich schaffe es kräftemäßig auch nicht, dass ich noch viele Ärzte ausprobieren kann).
Versichert bin ich bei der DAK und komme aus Bayern.

Danke schon mal für etwaige Tipps

Axel

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Schorsch
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Re: MDK

#2803

Beitragvon Schorsch » 23.11.2017, 17:15

Hallo Axel,

hat dein Hausarzt die Nebenwirkungen offiziell gemeldet na BfarM und Hersteller ? Wenn nicht soll er das unbedingt tun oder du nimmst das selbst in die Hand.

Lass dir deine Symptomatik auch schriftlich von deinem Hausarzt bescheinigen und dir deinen Verdacht aufgrund der FC Nebenwirkungen bestätigen. In Absprache kannst du hier ja Vorarbeit leisten und die Anamnese aus deiner Sicht zuvor übergeben.

Bei der Facharztsuche ist es wie mit der Nadel im Heuhaufen. Da findest nur was wenn du Glück hast oder jemanden anderen Gefloxten aus der Region kennst. Bei mir war niemand, habe mich trotz aller Einschränkungen durchgekämpft, allerdings geht mein Orthopäde dem ich viel verdanke jetzt in Pension. Wichtig ist das du zuvor nicht als Schwaller abgetan wirst und nicht zu kompliziert auftrittst. Daher brauchst und solltest du eben die schriftliche Bestätigung der NW und das Meldeformular an BfarM / Hersteller als Nachweis haben. Sonst fängt da keiner an...Auch immer gut ist es den Hersteller direkt anzuschreiben und mit den Nebenwirkungen zu konfrontieren, dabei kann man auch nach dem Stand der Wissenschaft und den Erkenntnissen des Pathomechanismus fragen. Braucht man auch in seinem Flox-Leitzordner, um dann bei den Ärzten die erst mal geistig und zeitlich gewillt sind auch zu überzeugen.

Wann der MDK aufgrund BU bei dir anklopft solltest du mal googeln. Bei mir wurde der MDK von KK beauftragt um einen möglichen Behandlungsfehler zu prüfen. Kausalität der Schäden war mehrfach direkt dokumentiert und lag quasi von Anfang an vor. Auch sämtlich differential Diagnostische Untersuchungen habe ich veranlasst. Du solltest mit deinem Hausarzt sprechen in wie weit er dich unterstützen kann immerhin ist es seine Aufgabe als Weiser dich sinnvoll zu den Fachärzten zu schicken. Mach dem klar das die dich auslachen dir 3 IBUS geben + heimschicken, wenn du da nicht schon irgendwie schon entsprechend ankommst.

Gruß Schorsch
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

Axel59
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Re: MDK

#2804

Beitragvon Axel59 » 23.11.2017, 17:18

Hallo Schorsch,
danke für die schnelle Antwort. Meldung an Bfarm habe ich selber gemacht.
Vielleicht habe ich ja Glück und jemand hier kennt einen Arzt in München, der die Problematik kennt (Rheumatologe, Orthopäde, was auch immer)!!!!

Mein Hausarzt hat mir schon Ärzte empfohlen, die hatten aber keine Ahnung von Flox.

Beste Grüße

Axel

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Maximus
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Re: MDK

#2806

Beitragvon Maximus » 23.11.2017, 17:56

Hallo Axel59,

je jünger man ist, um so schneller ist der MDK da.

Ich habe diesbezüglich eine Broschüre hochgeladen, wo Tipps von einen Fachanwalt für Sozialrecht drin stehen , was man machen
sollte, wenn das Krankengeld eingestellt wird.

siehe >> viewtopic.php?f=36&t=541&p=2805#p2805

Ich hoffe das die Broschüre dem einen oder anderen etwas hilft.

Gruß
Maximus

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Re: MDK

#2807

Beitragvon Axel59 » 23.11.2017, 18:45

Danke, das schaue ich mir am. Also, ich bin 57, das ist ja nicht mehr so jung. Vielleicht habe ich dann noch ein bisschen Ruhe vor dem MDK. Die KK hat einmal was geschickt zum Ausfüllen, das habe ich dann zurück geschickt mit dem Hinweis, dass die Beschwerden nach der Einnahme von Cipro aufgetreten sind.

Beste Grüße

Axel

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Schorsch
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Re: MDK

#2965

Beitragvon Schorsch » 08.12.2017, 19:06

Hallo,

zwecks Übersicht im Bezug auf MDK und Tips poste ich einen wertvollen Beitrag von Maximus auch hierher:


maßgebend für den Arbeitgeber ist die Arbeitsunfähigskeitsbescheinigung des behandelnden Arztes u. nicht das Geschwätz des MDK.

Solange dich ein Arzt krank schreibt, bist du für den Arbeitgeber arbeitsunfähig, d.h. nicht einsetzbar.

Was tun ?

1. Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen
2. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Siehe ausführlich dazu: >>> http://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/ ... jobcenter/

Sollte dich der behandelnde Arzt nicht weiter krank schreiben, ist man zur Arbeitsaufnahme verpflichtet ( ohne hätte, wenn u. aber ).

Was tun ?

1. Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen
2. Arbeiten gehen und nach der Arbeit einen anderen Arzt aufsuchen, der dich wieder krank schreibt.
3. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, sofern dich ein Arzt wieder krank schreibt

Was nicht tun ?

Auf gar keinen Fall einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterzeichnen, das gibt 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt.
Während der Sperre ist man nicht automatisch krankenversichert.

Gruß
Maximus
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

Pharao
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Re: MDK

#2986

Beitragvon Pharao » 11.12.2017, 22:16

Hallo zusammen,

Ich muss hier leider widersprechen. Wenn das Krankengeld eingestellt wird und du die Arbeit nicht innerhalb von 4 Wochen wieder aufnimmst, muss dich dein Arbeitgeber zur Krankenkasse abmelden.

Bist du weiter krank geschrieben, kannst du dir auch den Weg zum Arbeitsamt sparen. Die nehmen dich nur, wenn du vermittelbar bist, also arbeitsfähig oder von der Krankenkasse ausgesteuert wurdest.

Dann bleibt dir der Weg zum Jobcenter, wenn du "Vermögen" hast und deshalb oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Arbeitlosengel II hast, musst du deine Krankenkasse selber zahlen. Ausnahme, du bist verheiratet und hast keine anderweitigen Einkünfte. Dann könntest du in die kostenlose Familienversicherung.

So, nun nochmal zur Ausgangsfrage. Der MDK ist eine eigenständige Institution. Er bekommt zunächst keine Informationen über die Arbeitsunfähigkeiten von Versicherten.

Der MDK wird grundsätzlich von den Krankenkassen beauftragt. Es gibt unterschiedliche Begutachtungsmöglichen (Körperliche Untersuchungen und auch Aktenbegutachtungen, dafür fordert sich die Krankenkasse Muster 52 an, welches dein behandelnder Arzt vorher ausfüllt, ggf. werden auch Befunde angefordert).

Ich empfehle daher zunächst ein Gespräch mit deiner Krankengeldbearbeiterin unter Vorlage deiner Bestätigung über die NW-Meldung und ggf.Beipackzettel oder was du noch so findest.
Allerdings weiß ich nicht, ob Krankengekd bei der DAK vor Ort oder zentral bearbeitet wird.

Sollte der MDK beauftragt werden und dich für arbeitsfähig befinden, dann kannst du grundsätzlich Widerspruch mit einer ärztlichen Begründung einlegen.

Tatsächlich kannst du dich auch mit einer neuen Diagnose krank schreiben lassen, allerdings zahlt dann auch dein Arbeitgeber wieder 6 Wo Lohnfortzahlung. Der wird also weniger begeistert sein.

Bezüglich eines Aufhebungsvertrages möchte ich noch anmerken, dass keine Sperre vom Arbeitsamt verhängt wird, wenn das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen beendet wir, selbstverständlich mit ärztl. Attest.

(PS: selbst bei einer Sperre von 3 Monaten muss das Arbeitsamt ab Beginn der 5.Wo zur Krankenkasse anmelden)

Aber ich denke, dass steht eh nicht zur Diskussion.

LG
Kerstin

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Re: MDK

#2987

Beitragvon Maximus » 12.12.2017, 02:56

Hallo Zusammen,

es ist zutreffend, dass das Arbeitsamt keine Sperre verhängt, wenn das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen
beendet wird.

Um dies zu überprüfen und zu überprüfen, was man sonst noch arbeitsmäßig machen kann, holt das Arbeitsamt i.d.R. ein
Gutachten beim Med. Dienst der Agentur für Arbeit ein.

So lief das auch bei mir ab.

Der Med. Dienst der Agentur für Arbeit bestätigte zwar, dass ich gesundheitlich gesehen nicht mehr in der Lage war meinen
bisherigen Beruf ( überliegend im Stehen/Gehen ) auszuüben. Möglich sei, so das Gutachten der Agentur für Arbeit, eine
Tätigkeit: "überwiegend im Sitzen".

Hier Auszüge aus dem Gutachten:
Auszug, Gutachten.jpg
Auszug, Gutachten.jpg (32.92 KiB) 7610 mal betrachtet
Auszug, Gutachten.jpg
Auszug, Gutachten.jpg (32.92 KiB) 7610 mal betrachtet

Die Krankenkasse wurde aufgrund des Gutachtens auch verurteilt mir Krankengeld nachzuzahlen.

Wäre das Gutachten aber zu einem anderen Ergebnis gelangt oder hätte ich einen Bürojob gehabt = 3 Monate Sperre !!

Aus diesem Grund kann ich diese Vorgehensweise nicht allgemein hin empfehlen.

Wer es trotzdem darüber versuchen will, sollte zumindest für 4 Monate Rücklagen haben, sprich Geld auf dem Konto für
Miete, Strom, Lebensmittel und etc..

Arbeitslosengeld I und II setzen "Vermittelbarkeit" voraus.

Bei Zweifeln an der "Vermittelbarkeit" ist das Arbeitsamt./.Jobcenter gehalten ein med. Gutachten einzuholen. Das Wissen auch
die Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur./.Jobcenter. Ggfs. muss man sich darauf berufen, falls es da Schwierigkeiten gibt .

Nach dem obigen Gutachten des med. Dienst der Agentur für Arbeit bin ich vollschichtig vermittelbar, z.B. als Call Center Agent....

Als Call Center Agent gibt es reichlich freie Stellen i.V.m. Zeitarbeit .

Nach langen hin und her wurde ein 2. Gutachten eingeholt, diesmal beim psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit.

Vermittlungsvorschläge als Call Center Agent habe ich seither nicht mehr bekommen, dafür andere.

Gruß
Maximus

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Re: MDK

#2993

Beitragvon Pharao » 12.12.2017, 19:59

Hallo Maximus,

deinen Fall finde ich wirklich abenteuerlich. Was du schreibst, kann ich aus meiner täglichen Arbeit so gar nicht bestätigen.

Allerdings hört man so was ja immer wieder. Darf ich fragen, aus welchem Bundesland du kommst? Bei uns muss man nur gesund für die Agentur für Arbeit sein, für das Jobcenter ist das völlig egal.

Sicherlich spielte in deinem Fall die Auflösung des Arbeitsverhältnisses die entscheidende Rolle. Bei noch bestehenden Verträgen läuft das sicherlich anders.

LG

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Maximus
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Re: MDK

#2994

Beitragvon Maximus » 12.12.2017, 20:25

Hallo Pharao,

ich komme aus Sachsen.

LG
Maximus


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