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Ein Flyer über die Gefahren von Fluorchinolon-Antibiotika für Patienten, Betroffene,
Ärzte, Apotheker & Therapeuten: download/file.php?id=3766
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Gerade BfArM und AkdÄ angerufen wer denn Zuständig ist für die Verordnungspraxis der Ärzte. Es ging darum warum Ärzte verordnen können was sie wollen egal was in der Leitlinie steht. Ergebnis : BfArM sagt AkdÄ ist zuständig. AkdÄ sagt sie seien auch nicht zuständig, wüssten auch nicht wer da in Frage kommt - vlt KK oderso, aber die würden ja eigentlich nur abrechnen !!