Wenn eine FQAD (Fluorchinolon-assoziierte Behinderung / Fluoroquinolone-Associated Disability) vermutet wird – also schwerwiegende und oft lang anhaltende Nebenwirkungen nach der Einnahme von Fluorchinolon-Antibiotika wie Ciprofloxacin, Levofloxacin oder Moxifloxacin – ist rasches und überlegtes Handeln entscheidend. Hier die traditionell fundierten und medizinisch etablierten Sofortmaßnahmen, gegliedert nach Dringlichkeit:
1. Sofortige Absetzung des Antibiotikums
Unverzüglich die Einnahme beenden (sofern nicht bereits abgeschlossen).
Arzt umgehend informieren und dokumentieren lassen, dass der Verdacht auf eine fluorchinolonbedingte Reaktion besteht.
Keinesfalls eigenmächtig absetzen, wenn es sich um eine lebensbedrohliche Infektion handelt – in solchen Fällen sofort stationäre Behandlung erwägen.
2. Ärztliche Abklärung
Fachärztliche Konsultation, möglichst bei einem Arzt mit Erfahrung in Arzneimittel-Nebenwirkungen (z. B. Pharmakologe, Neurologe, Rheumatologe oder Umweltmediziner).
Dokumentation aller Symptome (zeitlicher Verlauf, Intensität, Funktionsausfälle etc.).
Laborwerte, Nervenleitgeschwindigkeit, ggf. MRT oder Ultraschall (z. B. bei Tendopathien) veranlassen.
3. Vermeidung weiterer belastender Substanzen
Keine NSAR (Ibuprofen, Diclofenac), keine Kortikosteroide (wie Prednisolon) – diese können Schäden massiv verschlimmern.
Auch auf weitere Fluorchinolone dauerhaft verzichten (Unverträglichkeitsmarker in Patientenakte festhalten lassen!).
4. Schadensbegrenzung – erste therapeutische Schritte
Es gibt kein standardisiertes Behandlungsschema, aber bewährt haben sich – individuell abgestimmt –:
Schonung bei Sehnen-/Gelenkproblemen
Antioxidantien wie Vitamin C, E, Coenzym Q10, Alpha-Liponsäure, NAC
Mitochondriale Unterstützung: evtl. Magnesiumcitrat, Carnitin, B-Vitamine (vor allem B1, B2, B6, B12)
Bei neuropathischen Schmerzen: Low-Dose Naltrexon (LDN), Gabapentin oder Alpha-Liponsäure
Auslassversuch bei Statinen, PPI, Fluorid – können negativ mitwirken
Achtung: Alle Maßnahmen nur unter ärztlicher Kontrolle.
5. Nebenwirkung offiziell melden
Meldung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder direkt über Nebenwirkungen.bund.de
Diese Dokumentation ist wichtig für epidemiologische Erfassung und spätere Renten- oder Regressfragen.
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