nachdem ich vor fast einem Jahr meine Krankenkasse informiert habe, das es möglicherweise ein Behandlungsfehler bei mir gab ( u.a. Leichtfertige Verschreibung Flourchinolon ). Größtenteils mit der Intension unnötigen Schaden von Anderen durch Unwissenheit der Gefahr zu verringern. Im ersten Antwortschreiben haben Sie aus Mayer/ Müller gemacht und nach 11 Monaten wollen Sie nun NOCHMALS alle bereits zugesendeten Unterlagen (Ärzteliste & Schweigepf.entbind. u.a )
- Dies alles unter der Betreffzeile: Ihr Antrag auf Behandlungsfehler

Frage in die Runde: Hat jemand von Euch Unterstützung der Krankenkasse beim Aufarbeiten des Verabreichten Flox??
Und natürlich ggf. WIE sieht ein erfolgreicher Weg dahin aus??
Mir ist nur Kragen geplatzt und habe höflich aber bestimmt auf Paragraph §20 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) hingewiesen, ein 14 tägige Frist bzgl. bisheriger Vorgänge und abschließend mit dem mögl. Gang zur Presse geantwortet.
Es hilft nicht gesunder zu werden - aber ist m. Ansicht nach nötig. Da nur selten genug Energie übrig will/muss ich effektiv sein - und würde mich über Ratschläge von euch freuen. Gruß uli